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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03 RJ   

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https://dejure.org/2003,16372
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03 RJ (https://dejure.org/2003,16372)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.2003 - L 8 B 14/03 RJ (https://dejure.org/2003,16372)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 2003 - L 8 B 14/03 RJ (https://dejure.org/2003,16372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Klägerin für die Erhebung einer Untätigkeitsklage; Sachlicher Grund für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs binnen der Dreimonatsfrist ; Kostenentscheidung durch Beschluss nach billigem Ermessen unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 21.12.1992 - L 5 B 42/92

    Kostenentscheidung - Untätigkeitsklage - Veranlassungsprinzip - Warte-/Sperrfrist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03
    Bei einer Untätigkeitsklage fallen die Kosten nach herrschender Meinung in der Regel der Beklagten zur Last, wenn bei Klageerhebung die in § 88 SGG gesetzte Frist ohne zureichenden Grund abgelaufen war und der Kläger nach den ihm bekannten Umständen mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, § 193, 7. Aufl., Rdnr. 13 c; LSG Bremen, Beschluss vom 15.11.1985 - L 5 BR 13/85 -, Breithaupt 1987, 523; LSG Hessen, Beschluss vom 21.12.1992 - L 5 B 42/92 -, Breithaupt 1993, S. 606; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.01.1993 - L 6 Sb 82/92 -, Breithaupt 1993, 439).
  • LSG Bremen, 15.11.1985 - L 5 BR 13/85

    Kostenentscheidung; Ermessen; Berfufung; Berufungsverfahren; Kosten;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03
    Bei einer Untätigkeitsklage fallen die Kosten nach herrschender Meinung in der Regel der Beklagten zur Last, wenn bei Klageerhebung die in § 88 SGG gesetzte Frist ohne zureichenden Grund abgelaufen war und der Kläger nach den ihm bekannten Umständen mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, § 193, 7. Aufl., Rdnr. 13 c; LSG Bremen, Beschluss vom 15.11.1985 - L 5 BR 13/85 -, Breithaupt 1987, 523; LSG Hessen, Beschluss vom 21.12.1992 - L 5 B 42/92 -, Breithaupt 1993, S. 606; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.01.1993 - L 6 Sb 82/92 -, Breithaupt 1993, 439).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.1998 - L 3 Sb 84/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03
    Andererseits sind auch andere, sich aus der Prozessgeschichte ergebende Umstände zu berücksichtigen, die für eine gerechte Verteilung der Kosten von Bedeutung sein können (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.1999 - L 3 B 44/99 - Beschluss vom 16.04.1998 - L 3 Sb 84/97; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.1996 - L 18 SJ 1/96 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.01.1993 - L 6 Sb 82/92

    Kostentragung; Gerichtskosten; Untätigkeitsklage; Rechtsanwaltsgebühren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03
    Bei einer Untätigkeitsklage fallen die Kosten nach herrschender Meinung in der Regel der Beklagten zur Last, wenn bei Klageerhebung die in § 88 SGG gesetzte Frist ohne zureichenden Grund abgelaufen war und der Kläger nach den ihm bekannten Umständen mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, § 193, 7. Aufl., Rdnr. 13 c; LSG Bremen, Beschluss vom 15.11.1985 - L 5 BR 13/85 -, Breithaupt 1987, 523; LSG Hessen, Beschluss vom 21.12.1992 - L 5 B 42/92 -, Breithaupt 1993, S. 606; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.01.1993 - L 6 Sb 82/92 -, Breithaupt 1993, 439).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.1999 - L 3 B 44/99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 8 B 14/03
    Andererseits sind auch andere, sich aus der Prozessgeschichte ergebende Umstände zu berücksichtigen, die für eine gerechte Verteilung der Kosten von Bedeutung sein können (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.1999 - L 3 B 44/99 - Beschluss vom 16.04.1998 - L 3 Sb 84/97; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.1996 - L 18 SJ 1/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 25/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut ;

    Eine Verpflichtung der Beklagten, die außergerichtlichen Kosten des Klägers hinsichtlich der Untätigkeitsklage in vollem Umfang zu tragen, bestünde nur dann, wenn dieser bereits vor Klageerhebung mit einer Bescheidung hätte rechnen dürfen (allg.M.; vgl. statt aller LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.11.2003 - L 8 B 14/03 RJ - www.sozialgerichtsbarkeit.de - m.w.N.).
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